ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LPL AUTOMOTIVE GMBH FÜR DAS PRODUKT KREUZFAHRTGARAGE

PARKEN IM HALLENLAGER

Lohmannstraße 44/46


1. Die LPL Automotive GmbH, mit Geschäftssitz in der Geo-Plate-Str. 1, 27568 Bremerhaven, bietet unter dem Produktnamen Kreuzfahrtgarage die Möglichkeit, in der Nähe des Kreuzfahrt-Terminals Bremerhaven sicher und günstig Personenkraftwagen in einer Halle abzustellen. Die Adresse der Halle lautet Lohmannstrasse 44/46, 27568 Bremerhaven.

2. Die LPL Automotive GmbH (im folgenden Kreuzfahrtgarage genannt) bietet den Insassen der abgestellten Fahrzeuge einen kostenlosen Shuttleservice zwischen der Kreuzfahrtgarage und dem Kreuzfahrtterminal an. Dieses Angebot gilt an den Anreisetagen zwischen 8 Uhr und 15 Uhr und an den Abreisetagen zwischen 8 Uhr und 12 Uhr. Die Abfahrtsfrequenz richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf. Shuttle Fahrten außerhalb dieser Zeiten sind nur nach Absprache in Ausnahmefällen möglich. Sofern sich Ankunfts- bzw. Abfahrtszeiten von Kreuzfahrtschiffen kurzfristig z. B. wetterbedingt usw. ändern sollten kann der Shuttleservice nicht garantiert werden.

3. Auf dem Betriebsgelände mit Ein- und Ausfahrten gilt die StVO sowie die allgemeinen Verkehrsvorschriften. Der Mieter hat polizeilichen Anordnungen und Anordnungen des Betreiberpersonals Folge zu leisten und Verkehrszeichen, Ampeln und Schrankenanlagen zu beachten.

4. Für das Ent- bzw. Verladen von Gepäck etc. aus den Fahrzeugen ist der Mieter selbst verantwortlich.

5. Eine Zweckentfremdung der gemieteten Einstellplätze sowie eine Übertragung der Nutzerrechte an Dritte ist untersagt.

6. Die Abholung des PKW garantieren wir an Abreisetagen in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr. Abholung außerhalb dieser Zeiten sind nur nach Absprache in Ausnahmefällen möglich. Wird das Fahrzeug nicht am vereinbarten Tag abgeholt ist die Kreuzfahrtgarage berechtigt, das Fahrzeug von dem angemieteten Stellplatz zu entfernen und auf eine andere Stellfläche (Frei- oder Hallenlager) zu verbringen. Das Fahrzeug wird in diesem Fall ordnungsgemäß verschlossen, verkehrsüblich gesichert und die Fahrzeugschlüssel werden räumlich getrennt vom Fahrzeug sicher verwahrt.

7. Ein Stellplatz kann entweder durch vorherige Reservierung oder unmittelbar durch Buchung bei Anreise gemietet werden. Ohne vorherige Reservierung kann ein Stellplatz nicht garantiert werden. Eine Reservierung kann sowohl telefonisch als auch online unter www.kreuzfahrtgarage.de vorgenommen werden. Ihre Daten werden zum Zwecke der Angebotserstellung und Auftragsverarbeitung sowie aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen in Dateien gespeichert und in Papierform aufbewahrt. Die LPL Automotive GmbH behält sich vor, ggf. vereinzelt Informationen über ihr eigenes Angebot an die dort eingegebenen E-Mail-Adressen zu versenden. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier https://www.lplauto.com/datenschutzerklaerung.html


Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung

– Überweisung erst kurz vor Reiseantritt nach Erhalt der Buchungsbestätigung, jedoch spätestens drei Tage vor Anreise.
– PayPal erst kurz vor Reiseantritt nach Erhalt der Buchungsbestätigung, jedoch spätestens drei Tage vor Anreise.
– Barzahlung vor Ort am Anreisetag vor Ort
– Die jeweils aktuelle Preisliste kann auf www.kreuzfahrtgarage.de eingesehen werden.

8. Die Stornierung eines vorab reservierten Stellplatzes ist bis 9 Uhr am Anreisetag kostenfrei möglich. Bei Nichtanreise ohne Stornierung erheben wir eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Miete.

9. Auf Verlangen der Kreuzfahrtgarage ist der Mieter verpflichtet, sein Fahrzeug mittels eines durch die Kreuzfahrtgarage zur Verfügung gestellten Beleges kenntlich zu machen. Nachdem der Mieter über den Ablauf der Fahrzeugeinstellung aufgeklärt wurde wird das Fahrzeug durch die Kreuzfahrtgarage auf ihrem Betriebsgelände übernommen. Anschließend wird es durch einen Mitarbeiter der Kreuzfahrtgarage zu seinem Stellplatz in die Halle verbracht. Die Fahrzeugschlüssel werden räumlich getrennt vom Fahrzeug sicher verwahrt. Bei Fahrzeugen deren Schließanlage bzw. Zündung mittels eines Mobiltelefons bedient werden können ist zwingend der elektronische Fahrzeugschlüssel an die Kreuzfahrtgarage zu übergeben. Diese Vorgehensweise ist von Versicherungsseite zwingend vorgeschrieben und dient in einer möglichen Gefahrensituation (z. B. Hochwasser oder Feuer) dazu, dass die Fahrzeuge aus dem Gefahrenbereich in Sicherheit gebracht werden können.

10. Die Geschäftszeiten der Kreuzfahrtgarage sind aktuell ganzjährig Montags bis Freitags von 8 Uhr bis 17 Uhr sowie bei Schiffsankünften und –abfahrten auch werktags am Abend, Samstag, Sonntag und an Feiertagen, nach Bedarf. Ein Anspruch des Mieters auf bestimmte Geschäftszeiten besteht nicht. Änderungen der Geschäftszeiten werden per Internet und Aushang bekannt gegeben.

11. Die Fahrzeugeinstellung erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Die Kreuzfahrtgarage übernimmt keine Obhutspflicht. Für Schäden die nachweislich und grob fahrlässig durch Personal der Kreuzfahrtgarage oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht werden haftet die Kreuzfahrtgarage nur innerhalb der durch die Kreuzfahrtgarage abgeschlossenen Sach- und Personenhaftpflichtversicherung. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Eine Haftung für Gegenstände im oder am Fahrzeug (z.B. herausnehmbare Navigationsgeräte, Dachgepäckträger und deren Inhalt, Wertgegenstände, Fahrräder) ist ausgeschlossen. Für Kleinschäden wie Kratzer und Schrammen am Fahrzeug haftet die Kreuzfahrtgarage in keinem Fall da diese nicht von Vorschäden am Fahrzeug abgegrenzt werden können. Für Schäden, die durch andere Mieter oder Dritte verursacht werden besteht keine Haftung. Vom Mieter geltend gemachte Schadensersatzforderungen sind unverzüglich noch vor Verlassen des Betriebsgeländes der Kreuzfahrtgarage anzuzeigen. Es besteht keine Haftung der Kreuzfahrtgarage für den Nichtantritt einer Kreuzfahrt, unabhängig vom Grund des Nichtantritts. Die Halterhaftung verbleibt beim Fahrzeugeigentümer. Für Schäden am Eigentum der Kreuzfahrtgarage oder Dritten, die durch den Mieter selbst, sein Personal, seine Erfüllungsgehilfen, seine Begleitpersonen verursacht wurden, haftet der Mieter. Dies gilt auch für Personenschäden. Er ist verpflichtet, durch ihn selbst oder sein Personal, seine Erfüllungsgehilfen oder Begleitpersonen verursachte Schäden unverzüglich und noch vor dem Verlassen des Betriebsgeländes bei der Kreuzfahrtgarage anzuzeigen. Durch Umwelteinflüsse verursachte Fahrzeugverschmutzungen (z.B. Regen, Staub, Vogelexkremente) sind durch den Mieter zu akzeptieren und begründen keinen Schadensersatzanspruch gegen die Kreuzfahrtgarage. Die Kreuzfahrtgarage haftet nicht für vom Mieter, seinem Personal, seinen Erfüllungsgehilfen oder Begleitpersonen auf dem Betriebsgelände verursachte Unfälle mit Sach- und/oder Personenschäden. Für Schäden die durch kostenlose Sonderleistungen (z.B. Starthilfe, Einparkhilfe) von Mitarbeitern der Kreuzfahrtgarage und/oder deren Erfüllungsgehilfen entstehen, ist eine Haftung durch die Kreuzfahrtgarage ausgeschlossen. Die Kreuzfahrtgarage haftet nicht bei Schäden durch Immissionen Dritter, bei höherer Gewalt, bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte. Die Kreuzfahrtgarage haftet für sonstige Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Schadenshaftung tritt bei leichter Fahrlässigkeit nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. Für Reifenschäden, z.B. durch eingefahrene Nägel, haftet die Kreuzfahrtgarage nicht.

12. Der Mieter hat beim Befahren des Betriebsgeländes die StVO und die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten. Dies gilt auch dann, wenn das Personal der Kreuzfahrtgarage oder deren Erfüllungsgehilfen mit Hinweisen behilflich ist. Das Betreten und Befahren der Halle ist ausschließlich dem Personal der Kreuzfahrtgarage und seinen Erfüllungsgehilfen gestattet.

13. Das Einstellen von defekten Fahrzeugen, die Lagerung von Gefahrstoffen und Abfällen und die Ausführung von Wartungs- oder Reparaturarbeiten am Fahrzeug sind nicht gestattet. Lärmbelästigen durch vermeidbare Geräusche (z.B. Hupen) sind untersagt. Unter folgenden Voraussetzungen kann die Kreuzfahrtgarage auf Kosten und Gefahr des Mieters eingestellte Fahrzeuge vom Betriebsgelände entfernen lassen:
– der Mietvertrag ist beendet und das Fahrzeug wurde noch nicht abgeholt
– das Fahrzeug stellt wegen technischer oder sonstiger Mängel eine Gefahr dar
– amtliche Zulassung fehlt oder Fahrzeug wurde durch die Behörden stillgelegt
– das Fahrzeug wurde unberechtigt abgestellt.

14. Gemäß § 23 PBefG ist die Haftung für Sachschäden EUR 1.000,00 pro beförderte Person beschränkt, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Für unseren Shuttle-Service gelten darüber hinaus folgende Bedingungen: Grundsätzlich hat der Fahrgast sich während der Beförderung so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes gewährleistet ist. Insbesondere ist es ihm untersagt,
– während der Fahrt eigenmächtig die Türen zu öffnen
– Sicherungseinrichtungen missbräuchlich zu benutzen
– Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen oder hinausragen zu lassen
– während der Fahrt auf – oder abzuspringen
– im Fahrzeug zu rauchen

Der Fahrgast hat weiterhin die Pflicht, seine mitgebrachten Gegenstände so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet werden. Hält sich der Fahrgast trotz Ermahnung nicht an diese Pflichten kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden. Haustiere müssen im Fußraum untergebracht werden und dürfen nicht auf die Sitze, Gepäck muss im Kofferraum verstaut werden. Von der Beförderung generell ausgeschlossen sind explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe, unverpackte oder ungeschützte Gegenstände, durch die andere Fahrgäste verletzt werden könnten und über die Wagenumgrenzung hinausragende Gegenstände.

15. Gerichtsstand ist Bremerhaven.

Bremerhaven, 06.11.2019




PARKEN IM AUSSENLAGER

Lohmannstraße 88


1. Die LPL Automotive GmbH, mit Geschäftssitz in der Geo-Plate-Str. 1, 27568 Bremerhaven, bietet unter dem Produktnamen Kreuzfahrtgarage die Möglichkeit, in der Nähe des Kreuzfahrt-Terminals Bremerhaven sicher und günstig Personenkraftwagen auf Außenstellplätzen abzustellen. Die Freifläche auf dem sich die Einstellplätze befinden ist eingezäunt. Die Adresse der Freifläche lautet Lohmannstrasse 88, 27568 Bremerhaven.

2. Die LPL Automotive GmbH (im folgenden Kreuzfahrtgarage genannt) bietet den Insassen der abgestellten Fahrzeuge einen kostenlosen Shuttleservice zwischen der Kreuzfahrtgarage (Außenstellplätze) und dem Kreuzfahrtterminal an. Dieses Angebot gilt an den Anreisetagen zwischen 8 Uhr und 15 Uhr und an den Abreisetagen zwischen 8 Uhr und 12 Uhr. Die Abfahrtsfrequenz richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf. Shuttle Fahrten außerhalb dieser Zeiten sind nur nach Absprache in Ausnahmefällen möglich. Sofern sich Ankunfts- bzw. Abfahrtszeiten von Kreuzfahrtschiffen kurzfristig z. B. wetterbedingt usw. ändern sollten kann der Shuttleservice nicht garantiert werden.

3. Auf dem Betriebsgelände mit Ein- und Ausfahrten gilt die StVO sowie die allgemeinen Verkehrsvorschriften. Der Mieter hat polizeilichen Anordnungen und Anordnungen des Betreiberpersonals Folge zu leisten und Verkehrszeichen, Ampeln und Schrankenanlagen zu beachten.

4. Für das Ent- bzw. Verladen von Gepäck etc. aus den Fahrzeugen ist der Mieter selbst verantwortlich.

5. Eine Zweckentfremdung der gemieteten Einstellplätze sowie eine Übertragung der Nutzerrechte an Dritte ist untersagt.

6. Die Abholung des PKW garantieren wir an Abreisetagen in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr. Abholung außerhalb dieser Zeiten sind nur nach Absprache in Ausnahmefällen möglich. Wird das Fahrzeug nicht am vereinbarten Tag abgeholt ist die Kreuzfahrtgarage berechtigt, das Fahrzeug von dem angemieteten Stellplatz zu entfernen und auf eine andere Stellfläche zu verbringen.

7. Ein Stellplatz kann entweder durch vorherige Reservierung oder unmittelbar durch Buchung bei Anreise gemietet werden. Ohne vorherige Reservierung und Zahlung kann ein Stellplatz nicht garantiert werden. Eine Reservierung kann sowohl telefonisch als auch online unter www.kreuzfahrtgarage.de vorgenommen werden. Ihre Daten werden zum Zwecke der Angebotserstellung und Auftragsverarbeitung sowie aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen in Dateien gespeichert und in Papierform aufbewahrt. Die LPL Automotive GmbH behält sich vor, ggf. vereinzelt Informationen über ihr eigenes Angebot an die dort eingegebenen E-Mail-Adressen zu versenden. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier https://www.lplauto.com/datenschutzerklaerung.html


Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung

– Überweisung erst kurz vor Reiseantritt nach Erhalt der Buchungsbestätigung, jedoch spätestens drei Tage vor Anreise.
– PayPal erst kurz vor Reiseantritt nach Erhalt der Buchungsbestätigung, jedoch spätestens drei Tage vor Anreise.
– Barzahlung vor Ort am Anreisetag vor Ort
– Die jeweils aktuelle Preisliste kann auf www.kreuzfahrtgarage.de eingesehen werden.

8. Die Stornierung eines vorab reservierten Stellplatzes ist bis 9 Uhr am Anreisetag kostenfrei möglich. Danach oder bei Nichtanreise ohne Stornierung erheben wir eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Miete.

9. Auf Verlangen der Kreuzfahrtgarage ist der Mieter verpflichtet, sein Fahrzeug mittels eines durch die Kreuzfahrtgarage zur Verfügung gestellten Beleges kenntlich zu machen. Nach dem Check in auf dem Betriebsgelände stellt der Mieter sein Fahrzeug eigenständig und unverzüglich auf einen gekennzeichneten und dafür vorgesehen Einstellplatz ab. Das ungehinderte Ein- und Aussteigen auf den benachbarten Einstellplätzen muss jederzeit möglich sein. Fahrwege sind freizuhalten, insbesondere die Ein- und Ausfahrten. Der Mieter ist verpflichtet sein Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und zu sichern. Sämtliche Fahrzeugschlüssel verbleiben beim Mieter, die Kreuzfahrtgarage verwahrt zu keinem Zeitpunkt die Fahrzeugschlüssel. Auf dem Außenparkgelände der Kreuzfahrtgarage an der Lohmannstraße 88 gilt die Straßenverkehrsordnung. Die angebrachten Verkehrszeichen und Hinweise sind zu befolgen. Der Mieter hat bei der Ein- und Ausfahrt die StVO und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten, und zwar auch dann, wenn ihm das Personal der Kreuzfahrtgarage mit Hinweisen behilflich ist.

10. Die Geschäftszeiten der Kreuzfahrtgarage sind aktuell ganzjährig Montags bis Freitags von 8 Uhr bis 17 Uhr sowie bei Schiffsankünften und –abfahrten auch werktags am Abend, Samstag, Sonntag und an Feiertagen, nach Bedarf. Ein Anspruch des Mieters auf bestimmte Geschäftszeiten besteht nicht. Änderungen der Geschäftszeiten werden per Internet und Aushang bekannt gegeben.

11. Die Fahrzeugeinstellung erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Die Kreuzfahrtgarage übernimmt keine Obhutspflicht. Für Schäden die nachweislich und grob fahrlässig durch Personal der Kreuzfahrtgarage oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht werden haftet die Kreuzfahrtgarage nur innerhalb der durch die Kreuzfahrtgarage abgeschlossenen Sach- und Personenhaftpflichtversicherung. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Eine Haftung für Gegenstände im oder am Fahrzeug (z.B. herausnehmbare Navigationsgeräte, Dachgepäckträger und deren Inhalt, Wertgegenstände, Fahrräder) ist ausgeschlossen. Für Kleinschäden wie Kratzer und Schrammen am Fahrzeug haftet die Kreuzfahrtgarage in keinem Fall da diese nicht von Vorschäden am Fahrzeug abgegrenzt werden können. Für Schäden, die durch andere Mieter oder Dritte verursacht werden besteht keine Haftung. Vom Mieter geltend gemachte Schadensersatzforderungen sind unverzüglich noch vor Verlassen des Betriebsgeländes der Kreuzfahrtgarage anzuzeigen. Es besteht keine Haftung der Kreuzfahrtgarage für den Nichtantritt einer Kreuzfahrt, unabhängig vom Grund des Nichtantritts. Die Halterhaftung verbleibt beim Fahrzeugeigentümer. Für Schäden am Eigentum der Kreuzfahrtgarage oder Dritten, die durch den Mieter selbst, sein Personal, seine Erfüllungsgehilfen, seine Begleitpersonen verursacht wurden, haftet der Mieter. Dies gilt auch für Personenschäden. Er ist verpflichtet, durch ihn selbst oder sein Personal, seine Erfüllungsgehilfen oder Begleitpersonen verursachte Schäden unverzüglich und noch vor dem Verlassen des Betriebsgeländes bei der Kreuzfahrtgarage anzuzeigen. Durch Umwelteinflüsse verursachte Fahrzeugverschmutzungen (z.B. Regen, Staub, Vogelexkremente) sind durch den Mieter zu akzeptieren und begründen keinen Schadensersatzanspruch gegen die Kreuzfahrtgarage. Die Kreuzfahrtgarage haftet nicht für vom Mieter, seinem Personal, seinen Erfüllungsgehilfen oder Begleitpersonen auf dem Betriebsgelände verursachte Unfälle mit Sach- und/oder Personenschäden. Für Schäden die durch kostenlose Sonderleistungen (z.B. Starthilfe, Einparkhilfe) von Mitarbeitern der Kreuzfahrtgarage und/oder deren Erfüllungsgehilfen entstehen, ist eine Haftung durch die Kreuzfahrtgarage ausgeschlossen. Die Kreuzfahrtgarage haftet nicht bei Schäden durch Immissionen Dritter (z.B. Werft, Hafenbetrieb, Schiffe), bei höherer Gewalt, bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte. Die Kreuzfahrtgarage haftet für sonstige Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Schadenshaftung tritt bei leichter Fahrlässigkeit nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. Für Reifenschäden, z.B. durch eingefahrene Nägel, haftet die Kreuzfahrtgarage nicht.

12. Der Mieter hat beim Befahren des Betriebsgeländes die StVO und die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten. Dies gilt auch dann, wenn das Personal der Kreuzfahrtgarage oder deren Erfüllungsgehilfen mit Hinweisen behilflich ist.

13. Das Einstellen von defekten Fahrzeugen, die Lagerung von Gefahrstoffen und Abfällen und die Ausführung von Wartungs- oder Reparaturarbeiten am Fahrzeug sind nicht gestattet. Lärmbelästigen durch vermeidbare Geräusche (z.B. Hupen) sind untersagt. Unter folgenden Voraussetzungen kann die Kreuzfahrtgarage auf Kosten und Gefahr des Mieters eingestellte Fahrzeuge vom Betriebsgelände entfernen lassen:
– der Mietvertrag ist beendet und das Fahrzeug wurde noch nicht abgeholt
– das Fahrzeug stellt wegen technischer oder sonstiger Mängel eine Gefahr dar
– amtliche Zulassung fehlt oder Fahrzeug wurde durch die Behörden stillgelegt
– das Fahrzeug wurde unberechtigt abgestellt.

14. Gemäß § 23 PBefG ist die Haftung für Sachschäden EUR 1.000,00 pro beförderte Person beschränkt, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Für unseren Shuttle-Service gelten darüber hinaus folgende Bedingungen: Grundsätzlich hat der Fahrgast sich während der Beförderung so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes gewährleistet ist. Insbesondere ist es ihm untersagt,
– während der Fahrt eigenmächtig die Türen zu öffnen
– Sicherungseinrichtungen missbräuchlich zu benutzen
– Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen oder hinausragen zu lassen
– während der Fahrt auf – oder abzuspringen
– im Fahrzeug zu rauchen

Der Fahrgast hat weiterhin die Pflicht, seine mitgebrachten Gegenstände so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet werden. Hält sich der Fahrgast trotz Ermahnung nicht an diese Pflichten kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden. Haustiere müssen im Fußraum untergebracht werden und dürfen nicht auf die Sitze, Gepäck muss im Kofferraum verstaut werden. Von der Beförderung generell ausgeschlossen sind explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe, unverpackte oder ungeschützte Gegenstände, durch die andere Fahrgäste verletzt werden könnten und über die Wagenumgrenzung hinausragende Gegenstände.

15. Gerichtsstand ist Bremerhaven.

Bremerhaven, 06.11.2019



PARKEN AUF DEM ANKERPLATZ

Lohmannstraße 44/46


1. Die LPL Automotive GmbH, mit Geschäftssitz in der Geo-Plate-Str. 1, 27568 Bremerhaven, bietet unter dem Produktnamen Kreuzfahrtgarage die Möglichkeit, in der Nähe des Kreuzfahrt-Terminals Bremerhaven sicher und günstig Personenkraftwagen auf einer Außenfläche abzustellen. Die Adresse der Halle lautet Lohmannstrasse 44/46, 27568 Bremerhaven, angrenzend an unser Hallenlager.

2. Die LPL Automotive GmbH (im folgenden Kreuzfahrtgarage genannt) bietet den Insassen der abgestellten Fahrzeuge einen kostenlosen Shuttleservice zwischen der Kreuzfahrtgarage und dem Kreuzfahrtterminal an. Dieses Angebot gilt an den Anreisetagen zwischen 8 Uhr und 15 Uhr und an den Abreisetagen zwischen 8 Uhr und 12 Uhr. Die Abfahrtsfrequenz richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf. Shuttle Fahrten außerhalb dieser Zeiten sind nur nach Absprache in Ausnahmefällen möglich. Sofern sich Ankunfts- bzw. Abfahrtszeiten von Kreuzfahrtschiffen kurzfristig z. B. wetterbedingt usw. ändern sollten kann der Shuttleservice nicht garantiert werden.

3. Auf dem Betriebsgelände mit Ein- und Ausfahrten gilt die StVO sowie die allgemeinen Verkehrsvorschriften. Der Mieter hat polizeilichen Anordnungen und Anordnungen des Betreiberpersonals Folge zu leisten und Verkehrszeichen, Ampeln und Schrankenanlagen zu beachten.

4. Für das Ent- bzw. Verladen von Gepäck etc. aus den Fahrzeugen ist der Mieter selbst verantwortlich.

5. Eine Zweckentfremdung der gemieteten Einstellplätze sowie eine Übertragung der Nutzerrechte an Dritte ist untersagt.

6. Die Abholung des PKW garantieren wir an Abreisetagen in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr. Abholung außerhalb dieser Zeiten sind nur nach Absprache in Ausnahmefällen möglich. Wird das Fahrzeug nicht am vereinbarten Tag abgeholt ist die Kreuzfahrtgarage berechtigt, das Fahrzeug von dem angemieteten Stellplatz zu entfernen und auf eine andere Stellfläche (Frei- oder Hallenlager) zu verbringen. Das Fahrzeug wird in diesem Fall ordnungsgemäß verschlossen, verkehrsüblich gesichert und die Fahrzeugschlüssel werden räumlich getrennt vom Fahrzeug sicher verwahrt.

7. Ein Stellplatz kann entweder durch vorherige Reservierung oder unmittelbar durch Buchung bei Anreise gemietet werden. Ohne vorherige Reservierung kann ein Stellplatz nicht garantiert werden. Eine Reservierung kann sowohl telefonisch als auch online unter www.kreuzfahrtgarage.de vorgenommen werden. Ihre Daten werden zum Zwecke der Angebotserstellung und Auftragsverarbeitung sowie aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen in Dateien gespeichert und in Papierform aufbewahrt. Die LPL Automotive GmbH behält sich vor, ggf. vereinzelt Informationen über ihr eigenes Angebot an die dort eingegebenen E-Mail-Adressen zu versenden. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier https://www.lplauto.com/datenschutzerklaerung.html


Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung

– Überweisung erst kurz vor Reiseantritt nach Erhalt der Buchungsbestätigung, jedoch spätestens drei Tage vor Anreise.
– PayPal erst kurz vor Reiseantritt nach Erhalt der Buchungsbestätigung, jedoch spätestens drei Tage vor Anreise.
– Barzahlung vor Ort am Anreisetag vor Ort
– Die jeweils aktuelle Preisliste kann auf www.kreuzfahrtgarage.de eingesehen werden.

8. Die Stornierung eines vorab reservierten Stellplatzes ist bis 9 Uhr am Anreisetag kostenfrei möglich. Bei Nichtanreise ohne Stornierung erheben wir eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Miete.

9. Auf Verlangen der Kreuzfahrtgarage ist der Mieter verpflichtet, sein Fahrzeug mittels eines durch die Kreuzfahrtgarage zur Verfügung gestellten Beleges kenntlich zu machen. Nachdem der Mieter über den Ablauf der Fahrzeugeinstellung aufgeklärt wurde wird das Fahrzeug durch die Kreuzfahrtgarage auf ihrem Betriebsgelände übernommen. Anschließend wird es durch einen Mitarbeiter der Kreuzfahrtgarage zu seinem Stellplatz im Außenlager („Ankerplatz“) verbracht. Die Fahrzeugschlüssel werden räumlich getrennt vom Fahrzeug sicher verwahrt. Bei Fahrzeugen deren Schließanlage bzw. Zündung mittels eines Mobiltelefons bedient werden können ist zwingend der elektronische Fahrzeugschlüssel an die Kreuzfahrtgarage zu übergeben. Diese Vorgehensweise ist von Versicherungsseite zwingend vorgeschrieben und dient in einer möglichen Gefahrensituation (z. B. Hochwasser oder Feuer) dazu, dass die Fahrzeuge aus dem Gefahrenbereich in Sicherheit gebracht werden können.

10. Die Geschäftszeiten der Kreuzfahrtgarage sind aktuell ganzjährig Montags bis Freitags von 8 Uhr bis 17 Uhr sowie bei Schiffsankünften und –abfahrten auch werktags am Abend, Samstag, Sonntag und an Feiertagen, nach Bedarf. Ein Anspruch des Mieters auf bestimmte Geschäftszeiten besteht nicht. Änderungen der Geschäftszeiten werden per Internet und Aushang bekannt gegeben.

11. Die Fahrzeugeinstellung erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Die Kreuzfahrtgarage übernimmt keine Obhutspflicht. Für Schäden die nachweislich und grob fahrlässig durch Personal der Kreuzfahrtgarage oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht werden haftet die Kreuzfahrtgarage nur innerhalb der durch die Kreuzfahrtgarage abgeschlossenen Sach- und Personenhaftpflichtversicherung. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Eine Haftung für Gegenstände im oder am Fahrzeug (z.B. herausnehmbare Navigationsgeräte, Dachgepäckträger und deren Inhalt, Wertgegenstände, Fahrräder) ist ausgeschlossen. Für Kleinschäden wie Kratzer und Schrammen am Fahrzeug haftet die Kreuzfahrtgarage in keinem Fall da diese nicht von Vorschäden am Fahrzeug abgegrenzt werden können. Für Schäden, die durch andere Mieter oder Dritte verursacht werden besteht keine Haftung. Vom Mieter geltend gemachte Schadensersatzforderungen sind unverzüglich noch vor Verlassen des Betriebsgeländes der Kreuzfahrtgarage anzuzeigen. Es besteht keine Haftung der Kreuzfahrtgarage für den Nichtantritt einer Kreuzfahrt, unabhängig vom Grund des Nichtantritts. Die Halterhaftung verbleibt beim Fahrzeugeigentümer. Für Schäden am Eigentum der Kreuzfahrtgarage oder Dritten, die durch den Mieter selbst, sein Personal, seine Erfüllungsgehilfen, seine Begleitpersonen verursacht wurden, haftet der Mieter. Dies gilt auch für Personenschäden. Er ist verpflichtet, durch ihn selbst oder sein Personal, seine Erfüllungsgehilfen oder Begleitpersonen verursachte Schäden unverzüglich und noch vor dem Verlassen des Betriebsgeländes bei der Kreuzfahrtgarage anzuzeigen. Durch Umwelteinflüsse verursachte Fahrzeugverschmutzungen (z.B. Regen, Staub, Vogelexkremente) sind durch den Mieter zu akzeptieren und begründen keinen Schadensersatzanspruch gegen die Kreuzfahrtgarage. Die Kreuzfahrtgarage haftet nicht für vom Mieter, seinem Personal, seinen Erfüllungsgehilfen oder Begleitpersonen auf dem Betriebsgelände verursachte Unfälle mit Sach- und/oder Personenschäden. Für Schäden die durch kostenlose Sonderleistungen (z.B. Starthilfe, Einparkhilfe) von Mitarbeitern der Kreuzfahrtgarage und/oder deren Erfüllungsgehilfen entstehen, ist eine Haftung durch die Kreuzfahrtgarage ausgeschlossen. Die Kreuzfahrtgarage haftet nicht bei Schäden durch Immissionen Dritter (z.B. Werft, Hafenbetrieb, Schiffe), bei höherer Gewalt, bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte. Die Kreuzfahrtgarage haftet für sonstige Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Schadenshaftung tritt bei leichter Fahrlässigkeit nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. Für Reifenschäden, z.B. durch eingefahrene Nägel, haftet die Kreuzfahrtgarage nicht.

12. Der Mieter hat beim Befahren des Betriebsgeländes die StVO und die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten. Dies gilt auch dann, wenn das Personal der Kreuzfahrtgarage oder deren Erfüllungsgehilfen mit Hinweisen behilflich ist. Das Betreten und Befahren der Stellplätze ist ausschließlich dem Personal der Kreuzfahrtgarage und seinen Erfüllungsgehilfen gestattet.

13. Das Einstellen von defekten Fahrzeugen, die Lagerung von Gefahrstoffen und Abfällen und die Ausführung von Wartungs- oder Reparaturarbeiten am Fahrzeug sind nicht gestattet. Lärmbelästigen durch vermeidbare Geräusche (z.B. Hupen) sind untersagt. Unter folgenden Voraussetzungen kann die Kreuzfahrtgarage auf Kosten und Gefahr des Mieters eingestellte Fahrzeuge vom Betriebsgelände entfernen lassen:
– der Mietvertrag ist beendet und das Fahrzeug wurde noch nicht abgeholt
– das Fahrzeug stellt wegen technischer oder sonstiger Mängel eine Gefahr dar
– amtliche Zulassung fehlt oder Fahrzeug wurde durch die Behörden stillgelegt
– das Fahrzeug wurde unberechtigt abgestellt.

14. Gemäß § 23 PBefG ist die Haftung für Sachschäden EUR 1.000,00 pro beförderte Person beschränkt, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Für unseren Shuttle-Service gelten darüber hinaus folgende Bedingungen: Grundsätzlich hat der Fahrgast sich während der Beförderung so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes gewährleistet ist. Insbesondere ist es ihm untersagt,
– während der Fahrt eigenmächtig die Türen zu öffnen
– Sicherungseinrichtungen missbräuchlich zu benutzen
– Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen oder hinausragen zu lassen
– während der Fahrt auf – oder abzuspringen
– im Fahrzeug zu rauchen
Der Fahrgast hat weiterhin die Pflicht, seine mitgebrachten Gegenstände so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet werden. Hält sich der Fahrgast trotz Ermahnung nicht an diese Pflichten kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden. Haustiere müssen im Fußraum untergebracht werden und dürfen nicht auf die Sitze, Gepäck muss im Kofferraum verstaut werden. Von der Beförderung generell ausgeschlossen sind explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe, unverpackte oder ungeschützte Gegenstände, durch die andere Fahrgäste verletzt werden könnten und über die Wagenumgrenzung hinausragende Gegenstände.

15. Gerichtsstand ist Bremerhaven.

Bremerhaven, 17.11.2022




PARKEN IM WERFTLAGER

Rudloffstraße 121


1. Die LPL Automotive GmbH, mit Geschäftssitz in der Geo-Plate-Str. 1, 27568 Bremerhaven, bietet unter dem Produktnamen Kreuzfahrtgarage die Möglichkeit, in der Nähe des Kreuzfahrt-Terminals Bremerhaven sicher und günstig Personenkraftwagen auf Außenstellplätzen abzustellen. Die Freifläche auf dem sich die Einstellplätze befinden ist eingezäunt. Die Adresse der Freifläche lautet Rudloffstraße 121, 27568 Bremerhaven.

2. Die LPL Automotive GmbH (im folgenden Kreuzfahrtgarage genannt) bietet den Insassen der abgestellten Fahrzeuge einen kostenlosen Shuttleservice zwischen der Kreuzfahrtgarage (Außenstellplätze) und dem Kreuzfahrtterminal an. Dieses Angebot gilt an den Anreisetagen zwischen 8 Uhr und 15 Uhr und an den Abreisetagen zwischen 8 Uhr und 12 Uhr. Die Abfahrtsfrequenz richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf. Shuttle Fahrten außerhalb dieser Zeiten sind nur nach Absprache in Ausnahmefällen möglich. Sofern sich Ankunfts- bzw. Abfahrtszeiten von Kreuzfahrtschiffen kurzfristig z. B. wetterbedingt usw. ändern sollten kann der Shuttleservice nicht garantiert werden.

3. Auf dem Betriebsgelände mit Ein- und Ausfahrten gilt die StVO sowie die allgemeinen Verkehrsvorschriften. Der Mieter hat polizeilichen Anordnungen und Anordnungen des Betreiberpersonals Folge zu leisten und Verkehrszeichen, Ampeln und Schrankenanlagen zu beachten.

4. Für das Ent- bzw. Verladen von Gepäck etc. aus den Fahrzeugen ist der Mieter selbst verantwortlich.

5. Eine Zweckentfremdung der gemieteten Einstellplätze sowie eine Übertragung der Nutzerrechte an Dritte ist untersagt.

6. Die Abholung des PKW garantieren wir an Abreisetagen in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr. Abholung außerhalb dieser Zeiten sind nur nach Absprache in Ausnahmefällen möglich. Wird das Fahrzeug nicht am vereinbarten Tag abgeholt ist die Kreuzfahrtgarage berechtigt, das Fahrzeug von dem angemieteten Stellplatz zu entfernen und auf eine andere Stellfläche zu verbringen.

7. Ein Stellplatz kann entweder durch vorherige Reservierung oder unmittelbar durch Buchung bei Anreise gemietet werden. Ohne vorherige Reservierung und Zahlung kann ein Stellplatz nicht garantiert werden. Eine Reservierung kann sowohl telefonisch als auch online unter www.kreuzfahrtgarage.de vorgenommen werden. Ihre Daten werden zum Zwecke der Angebotserstellung und Auftragsverarbeitung sowie aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen in Dateien gespeichert und in Papierform aufbewahrt. Die LPL Automotive GmbH behält sich vor, ggf. vereinzelt Informationen über ihr eigenes Angebot an die dort eingegebenen E-Mail-Adressen zu versenden. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier hhttps://www.lplauto.com/datenschutzerklaerung.html


FOLGENDE ZAHLUNGSMÖGLICHKEITEN STEHEN ZUR VERFÜGUNG

– Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung, jedoch spätestens drei Tage vor Anreise.
– Barzahlung vor Ort am Anreisetag vor Ort

8. Die Stornierung eines vorab reservierten Stellplatzes ist bis 9 Uhr am Anreisetag kostenfrei möglich. Danach oder bei Nichtanreise ohne Stornierung erheben wir eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Miete.

9. Auf Verlangen der Kreuzfahrtgarage ist der Mieter verpflichtet, sein Fahrzeug mittels eines durch die Kreuzfahrtgarage zur Verfügung gestellten Beleges kenntlich zu machen. Nach dem Check in auf dem Betriebsgelände stellt der Mieter sein Fahrzeug eigenständig und unverzüglich auf einen gekennzeichneten und dafür vorgesehen Einstellplatz ab. Das ungehinderte Ein- und Aussteigen auf den benachbarten Einstellplätzen muss jederzeit möglich sein. Fahrwege sind freizuhalten, insbesondere die Ein- und Ausfahrten. Der Mieter ist verpflichtet sein Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und zu sichern. Sämtliche Fahrzeugschlüssel verbleiben beim Mieter, die Kreuzfahrtgarage verwahrt zu keinem Zeitpunkt die Fahrzeugschlüssel. Auf dem Außenparkgelände der Kreuzfahrtgarage an der Lohmannstraße 88 gilt die Straßenverkehrsordnung. Die angebrachten Verkehrszeichen und Hinweise sind zu befolgen. Der Mieter hat bei der Ein- und Ausfahrt die StVO und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten, und zwar auch dann, wenn ihm das Personal der Kreuzfahrtgarage mit Hinweisen behilflich ist.

10. Die Bürozeiten der Kreuzfahrtgarage sind aktuell ganzjährig Dienstags bis Freitags von 10 Uhr bis 15 Uhr sowie bei Schiffsankünften und –abfahrten auch werktags am Abend, Samstag, Sonntag und an Feiertagen, nach Bedarf. Ein Anspruch des Mieters auf bestimmte Geschäftszeiten besteht nicht. Änderungen der Geschäftszeiten werden per Internet und Aushang bekannt gegeben.

11. Die Fahrzeugeinstellung erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Die Kreuzfahrtgarage übernimmt keine Obhutspflicht. Für Schäden die nachweislich und grob fahrlässig durch Personal der Kreuzfahrtgarage oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht werden haftet die Kreuzfahrtgarage nur innerhalb der durch die Kreuzfahrtgarage abgeschlossenen Sach- und Personenhaftpflichtversicherung. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Eine Haftung für Gegenstände im oder am Fahrzeug (z.B. herausnehmbare Navigationsgeräte, Dachgepäckträger und deren Inhalt, Wertgegenstände, Fahrräder) ist ausgeschlossen. Für Kleinschäden wie Kratzer und Schrammen am Fahrzeug haftet die Kreuzfahrtgarage in keinem Fall da diese nicht von Vorschäden am Fahrzeug abgegrenzt werden können. Für Schäden, die durch andere Mieter oder Dritte verursacht werden besteht keine Haftung. Vom Mieter geltend gemachte Schadensersatzforderungen sind unverzüglich noch vor Verlassen des Betriebsgeländes der Kreuzfahrtgarage anzuzeigen. Es besteht keine Haftung der Kreuzfahrtgarage für den Nichtantritt einer Kreuzfahrt, unabhängig vom Grund des Nichtantritts. Die Halterhaftung verbleibt beim Fahrzeugeigentümer. Für Schäden am Eigentum der Kreuzfahrtgarage oder Dritten, die durch den Mieter selbst, sein Personal, seine Erfüllungsgehilfen, seine Begleitpersonen verursacht wurden, haftet der Mieter. Dies gilt auch für Personenschäden. Er ist verpflichtet, durch ihn selbst oder sein Personal, seine Erfüllungsgehilfen oder Begleitpersonen verursachte Schäden unverzüglich und noch vor dem Verlassen des Betriebsgeländes bei der Kreuzfahrtgarage anzuzeigen. Durch Umwelteinflüsse verursachte Fahrzeugverschmutzungen (z.B. Regen, Staub, Vogelexkremente) sind durch den Mieter zu akzeptieren und begründen keinen Schadensersatzanspruch gegen die Kreuzfahrtgarage. Die Kreuzfahrtgarage haftet nicht für vom Mieter, seinem Personal, seinen Erfüllungsgehilfen oder Begleitpersonen auf dem Betriebsgelände verursachte Unfälle mit Sach- und/oder Personenschäden. Für Schäden die durch kostenlose Sonderleistungen (z.B. Starthilfe, Einparkhilfe) von Mitarbeitern der Kreuzfahrtgarage und/oder deren Erfüllungsgehilfen entstehen, ist eine Haftung durch die Kreuzfahrtgarage ausgeschlossen. Die Kreuzfahrtgarage haftet nicht bei Schäden durch Immissionen Dritter (z.B. Werft, Hafenbetrieb, Schiffe), bei höherer Gewalt, bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte. Die Kreuzfahrtgarage haftet für sonstige Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Schadenshaftung tritt bei leichter Fahrlässigkeit nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. Für Reifenschäden, z.B. durch eingefahrene Nägel, haftet die Kreuzfahrtgarage nicht.

12. Der Mieter hat beim Befahren des Betriebsgeländes die StVO und die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten. Dies gilt auch dann, wenn das Personal der Kreuzfahrtgarage oder deren Erfüllungsgehilfen mit Hinweisen behilflich ist.

13. Das Einstellen von defekten Fahrzeugen, die Lagerung von Gefahrstoffen und Abfällen und die Ausführung von Wartungs- oder Reparaturarbeiten am Fahrzeug sind nicht gestattet. Lärmbelästigen durch vermeidbare Geräusche (z.B. Hupen) sind untersagt.

Unter folgenden Voraussetzungen kann die Kreuzfahrtgarage auf Kosten und Gefahr des Mieters eingestellte Fahrzeuge vom Betriebsgelände entfernen lassen:
– der Mietvertrag ist beendet und das Fahrzeug wurde noch nicht abgeholt
– das Fahrzeug stellt wegen technischer oder sonstiger Mängel eine Gefahr dar
– amtliche Zulassung fehlt oder Fahrzeug wurde durch die Behörden stillgelegt
– das Fahrzeug wurde unberechtigt abgestellt.

14. Gemäß § 23 PBefG ist die Haftung für Sachschäden EUR 1.000,00 pro beförderte Person beschränkt, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Für unseren Shuttle-Service gelten darüber hinaus folgende Bedingungen:

Grundsätzlich hat der Fahrgast sich während der Beförderung so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes gewährleistet ist. Insbesondere ist es ihm untersagt,
– während der Fahrt eigenmächtig die Türen zu öffnen
– Sicherungseinrichtungen missbräuchlich zu benutzen
– Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen oder hinausragen zu lassen
– während der Fahrt auf – oder abzuspringen
– im Fahrzeug zu rauchen

Der Fahrgast hat weiterhin die Pflicht, seine mitgebrachten Gegenstände so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet werden. Hält sich der Fahrgast trotz Ermahnung nicht an diese Pflichten kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden. Haustiere müssen im Fußraum untergebracht werden und dürfen nicht auf die Sitze, Gepäck muss im Kofferraum verstaut werden. Von der Beförderung generell ausgeschlossen sind explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe, unverpackte oder ungeschützte Gegenstände, durch die andere Fahrgäste verletzt werden könnten und über die Wagenumgrenzung hinausragende Gegenstände.

15. Gerichtsstand ist Bremerhaven.

Bremerhaven, 05.01.2024



WIDERRUFSBELEHRUNG

Ausschließlich für Verbraucher nach Maßgabe von § 1 Ziff. 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt nachfolgendes Widerrufsrecht:

A. WIDERRUFSRECHT

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Bitte richten Sie Ihren Widerruf an:

Per Brief: LPL Automotive GmbH, Kreuzfahrtgarage, Geo-Plate-Str. 1, D-27568 Bremerhaven
Per E-Mail: info(at)kreuzfahrtgarage.de
Per Telefax: +49 (0) 471- 94816 60

B. FOLGEN DES WIDERRUFS

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung